Landschaftspflege

Grundsatzpositionen der NSG zur Landschaftspflege
(notwendig durch häufige ausufernde und fragwürdige Hecken- und Baumrodungen)

Besonders im Frühjahr erreichen uns zahlreiche Meldungen und Anrufe  über registrierte vermeintlich falsche, unsinnige und unerlaubte Rodungen von geschützten Hecken und auch über das unverständliche Fällen von alten Bäumen. Die NSG ist deshalb immer wieder im Kontakt mit dem LRA. Einige Anzeigen wurden so in die Wege geleitet. Wir empfehlen allen aufmerksamen Bürgern, soche Vorkommnisse  bei den Naturschutzbehörden im LRA zu melden oder sogar  bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Außerdem könnte man seinen Unmut in einem  Leserbrief öffentlich zum Ausdruck bringen. Wir haben die zuständige Behörde im LRA aufgefordert, immer wieder entsprechende Information über die sachgerechte Pflege von Hecken, über Schutzbestimmungen und Schutzzeiten in die Öffentlichkeit zu bringen.

Jedes Jahr gibt es Unverständnis und Ärger über das zu frühe Mähen der Straßen- und Wegeränder. Dies geschieht offensichtlich oder vermeintlich  aus Sicherheitsgründen. Wir appellieren an die Verantwortlichen, diese Pflegemaßnahmen möglichst nicht vor Juni durchzuführen und vor allem nicht in übertriebenen Maße. Die grünen blütenreichen Wegränder sind nämlich ganz wichtige, ganz lange Lebensadern in unserer Landschaft. Sie sind für auch für die Biotopvernetzung von großer Bedeutung.

 

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